ich möchte kurz vorwegnehmen,dass in gesonderten fällen auch von einigen punkten(zb anzahlung,terminverschiebung )abgesehen werden kann.ich bin immer für ein gespräch zu haben….
-bis zu einem halben jahr ist das nachstechen meiner arbeiten gratis.
-gutscheine sind maximal 2jahre gültig und werden nicht ausgezahlt, auch keine Teilbeträge.(Es hat Krankheitsbedingt,durch eine Schwangerschaft oder wegen der Pandemie nicht geklappt?Sprich mich an,wir finden eine Lösung.)
-minderjährige kommen mir nicht unter die nadel(da hilft auch elterliche erlaubnis nichts).
-ich tätowiere keine personen,die unter drogen oder alkohol einfluss stehen.
-ich behalte mir vor kunden*innen unbegründet abzulehnen.
-Die/der/x kund*in soll mich bitte über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren.Please play fair.
-keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. durch falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz etc.
-um sicherheit zu haben,dass ein termin steht nehme ich eine anzahlung von 50euro die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird.anzahlungen werden nur als gutschein umgewchrieben,nicht jedoch wieder ausgezahlt.
wer einen Termin nicht spätestens 48stunden vorher abgsagt,bekommt die anzahlung nicht zurück, da es schwierig ist,einen termin so kurzfristig neu zu belegen.Wenn ein zweiter termin vereinbart und angezahlt aber nicht eingehalten wird,behalte ich mir vor,die anzahlung einzubehalten,da zeit investiert wurde und termine dadurch für andere menschen nicht zugänglich waren.wurde ein entwruf angefertigt wird die anzahlung bei nicht einhaltung des termins (ohne trifftige gründe) deinerseits ebenfalls einbehalten.Solltest du krank sein,kontaktiere mich bitte rechtzeitig,dann finden wir eine lösung.
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn x kund*in den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens x Kund*in nachgewiesen, somit geht x kund*in einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung von 50 € zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung einbehalten. Bei Terminverlegung bis 72 Stunden vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben.-> §648 BGB
wird ein termin erneut kurzfristig abgesagt ist eine neue anzahlung fällig.bei nicht erscheinen verfällt die ebenfalls.
-Die Bezahlung erfolgt in Bar/per Paypal und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung ist nicht möglich.Weitere Zahlungsarten möglich-leider keine Kartenzahlung.
-aus urheberrechtlichen gründen übernehme ich keine motive von fotografierten tätowierungen oder sonstiges geistiges eigentum anderer.
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