ich möchte kurz vorwegnehmen,dass in gesonderten fällen auch von einigen punkten(zb anzahlung,terminverschiebung )abgesehen werden kann.ich bin immer für ein gespräch zu haben….
-bis zu einem halben jahr ist das nachstechen meiner arbeiten gratis.
-gutscheine sind maximal 3jahre gültig und werden nicht ausgezahlt, auch keine Teilbeträge.(Es hat Krankheitsbedingt,durch eine Schwangerschaft oder wegen der Pandemie nicht geklappt?Sprich mich an,wir finden eine Lösung.)
-minderjährige kommen mir nicht unter die nadel(da hilft auch elterliche erlaubnis nichts).
-ich tätowiere keine personen,die unter drogen (auch alkohol)einfluss stehen.
-ich behalte mir vor kunden*innen unbegründet abzulehnen.
-Die/der/x kund*in soll mich bitte über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren.Please play fair.
-keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. durch falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz etc.
-um sicherheit zu haben,dass ein termin steht nehme ich eine anzahlung von 50euro die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird.anzahlungen werden nur als gutschein umgeschrieben,nicht jedoch wieder ausgezahlt.
wer einen Termin nicht spätestens 48stunden vorher abgsagt,bekommt die anzahlung nicht zurück, da es schwierig ist,einen termin so kurzfristig neu zu belegen.In einzelnen Fällen behalte ich mir vor eine Ausfallgebühr von 20% des vereinbarten Preises zu erheben.Wenn ein zweiter bzw folge termin vereinbart und angezahlt aber nicht eingehalten wird,behalte ich mir vor,die anzahlung einzubehalten,da zeit investiert wurde und termine dadurch für andere menschen nicht zugänglich waren und ein verdienstausfall vorliegt.wurde ein entwurf angefertigt wird die anzahlung bei nicht einhaltung des termins (ohne trifftige gründe) deinerseits ebenfalls einbehalten.ebenso behalte ich mir vor die zeichenzeit mit 50,00€ pro stunde in rechnung zu stellen sollte ein entwurf vorliegen aber kein tattoo zustande kommen.Solltest du krank oder aus anderen Gründen verhindert sein,kontaktiere mich bitte rechtzeitig bzw sobald du merkst,dass du krank bist,dann finden wir eine lösung.
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn x kund*in den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart.Es gibt keinen Anspruch einen entwurf frühzeitig zu sehen,ich bemühe mich diese so schnell wie möglich zu versenden. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens x Kund*in nachgewiesen, somit geht x kund*in einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung von 50 € zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung einbehalten. Bei Terminverlegung bis 72Stunden vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben.-> §648 BGB
wird ein termin erneut kurzfristig abgesagt ist eine neue anzahlung fällig.bei nicht erscheinen verfällt die ebenfalls.
-Die Bezahlung erfolgt in Bar/per Echtzeitüberweisung und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung ist nicht möglich.
-aus urheberrechtlichen gründen übernehme ich keine motive von fotografierten tätowierungen oder sonstiges geistiges eigentum anderer.
Bilder und Grafiken:
Angaben der Quelle für verwendetes Bilder- und Grafikmaterial:
die Copyrights der Fotos liegen alle bei Yase.
jetzt nochmal in unpersönlicher aber rechtssicher:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die ich erbringe. Dazu gehören insbesondere Entwurfsleistungen, Beratungen und das Stechen von Tattoos.
1.2. Kund*in ist jede natürliche Person, die meine Leistungen in Anspruch nimmt.
1.3. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn ich diese ausdrücklich schriftlich bestätige.
2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung
2.1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin verbindlich vereinbart oder eine Entwurfsarbeit beauftragt wurde.
2.2. Mit der Terminvereinbarung bestätigt derdie Kund*in, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
2.3. Ich behalte mir vor, Termine aus gesundheitlichen, hygienischen oder organisatorischen Gründen abzulehnen oder zu verschieben.
2.4. Terminabsprachen erfolgen verbindlich. Änderungen sind nur wirksam, wenn ich sie bestätige.
3. Anzahlung
3.1. Für Tattoo-Termine wird eine Anzahlung fällig, deren Höhe ich demder Kund*in vor Terminvergabe mitteile.
3.2. Die Anzahlung wird auf den späteren Endpreis angerechnet.
3.3. Die Anzahlung dient der Absicherung meiner Planungs-, Zeit- und Motivvorbereitung.
3.4. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet, wenn derdie Kundin den Termin absagt oder vereitelt (siehe Ziffer 9).
4. Entwurfs- und Zeichenleistungen
4.1. Mit der Terminvereinbarung beauftragt derdie Kund*in eine kostenpflichtige Entwurfsleistung.
4.2. Entwürfe, Skizzen und zeichnerische Vorarbeiten sind eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen, auch wenn die Tätowierung nicht stattfindet.
4.3. Vor Beginn der Entwurfsarbeit informiere ich über den zu erwartenden Kostenrahmen.
4.4. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand oder nach einer vorab vereinbarten Pauschale.
4.5. Derdie Kund*in erhält erst nach vollständiger Bezahlung Nutzungsrechte am finalen Entwurf (siehe Ziffer 12).
5. Änderungswünsche
5.1. Im Preis des Entwurfs sind bis zu zwei kleinere Änderungsrunden enthalten.
5.2. Größere oder umfassende Änderungen (zum Beispiel komplette Neuzeichnungen, Stiländerungen oder Motivwechsel) werden gesondert berechnet.
5.3. Änderungswünsche, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin eingehen, können gegebenenfalls nicht mehr umgesetzt werden.
5.4. Wenn kurzfristige Änderungswünsche die Durchführung des Termins verhindern, liegt eine Terminvereitelung durch dendie Kund*in vor (siehe Ziffer 9).
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung kommunizierten Preise.
6.2. Der Endpreis richtet sich nach Motiv, Größe, Stil, Aufwand und Arbeitszeit.
6.3. Die Zahlung ist spätestens unmittelbar nach Abschluss der Behandlung fällig.
6.4. Akzeptierte Zahlungsmittel werden im Vorfeld oder vor Ort bekanntgegeben.
7. Mitwirkungspflichten und Gesundheit
7.1. Derdie Kund*in ist verpflichtet, mich vor dem Termin wahrheitsgemäß über folgende Punkte zu informieren:
-
Allergien
-
Einnahme von Medikamenten (insbesondere Blutverdünner)
-
Hauterkrankungen, Wundheilungsstörungen, Diabetes, Epilepsie
-
Schwangerschaft oder Stillzeit
-
Alkohol-, Drogen- oder Schmerzmitteleinnahme
-
akute Erkrankungen oder Infektionen
7.2. Ich kann einen Termin verweigern, wenn gesundheitliche Risiken bestehen.
7.3. Falsche oder unvollständige Angaben desder Kund*in schließen Haftungsansprüche gegen mich aus.
8. Verhalten am Arbeitsplatz
8.1. Den Anweisungen von mir ist Folge zu leisten.
8.2. Bei störendem, unkooperativem oder aggressivem Verhalten kann ich die Behandlung sofort abbrechen.
8.3. Minderjährige werden nicht tätowiert.
9. Terminabsagen und Terminvereitelung
9.1. Eine Absage durch dendie Kund*in muss mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen.
9.2. Bei Absage weniger als 48 Stunden vorher verfällt die Anzahlung vollständig.
9.3. Bereits erbrachte Entwurfsleistungen sind vollständig zu bezahlen.
Eine Terminvereitelung durch dendie Kund*in liegt insbesondere vor, wenn:
-
kurzfristige Änderungswünsche den Termin unmöglich machen,
-
derdie Kund*in unvorbereitet erscheint (z. B. sonnenverbrannte Haut),
-
derdie Kund*in unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht,
-
derdie Kund*in notwendige Angaben verschweigt,
-
derdie Kund*in nicht erscheint (No-Show).
Bei Terminvereitelung werden folgende Leistungen fällig:
a) die Anzahlung
b) die vollständige Vergütung der Entwurfsarbeit
c) ein Ausfallhonorar nach Zeitaufwand
10. Terminabsagen durch mich
10.1. Ich kann Termine aus gesundheitlichen, organisatorischen oder hygienischen Gründen verschieben.
10.2. In diesem Fall wird die Anzahlung nicht einbehalten.
10.3. Liegt der Grund in der fehlenden Mitwirkung desder Kund*inoder in kurzfristigen Änderungswünschen, handelt es sich nicht um eine Absage durch mich, sondern um eine Terminvereitelung durch dendie Kund*in
11. Haftung
11.1. Ich arbeite nach aktuellen hygienischen Standards.
11.2. Für individuelle Reaktionen wie Allergien, Wundheilungsstörungen oder Komplikationen, die durch persönliche gesundheitliche Besonderheiten entstehen, übernehme ich keine Haftung.
11.3. Derdie Kund*in ist für die Einhaltung der Nachsorgehinweise verantwortlich.
11.4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nachsorge entstehen, hafte ich nicht.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1. Alle Entwürfe, Zeichnungen und Skizzen unterliegen meinem Urheberrecht.
12.2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Vorlage an andere Tätowierer*innen ist ohne meine schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
12.3. Nutzungsrechte am finalen Entwurf gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
13. Gutscheine
13.1. Gutscheine sind ab dem Kaufdatum drei Jahre gültig.
13.2. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
13.3. Gutscheine sind übertragbar.
14. Datenschutz
14.1. Ich verarbeite personenbezogene Daten gemäß DSGVO ausschließlich zur Terminabwicklung und Dokumentation.
14.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
14.3. Weitere Informationen erhalten Kund*innen in meiner Datenschutzerklärung.
https://yase-farbextase.de/?page_id=324
15. Schlussbestimmungen
15.1. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
15.2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Impressum
Angaben gem. § 5 TMG
Yasmin Fenner
Tätowiererin
St. Jürgen Str. 38
28203 Bremen
Kontakt:
E-Mail: yase@yase-farbextase.de
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Yasmin Fenner
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Steuer-ID: 45169620784
Berufsbezeichnung:
Tätowiererin (Gewerbeanmeldung Bremen)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gewerbeamt Bremen
Haftungsausschluss / Hinweis auf Urheberrecht:
Alle Inhalte auf dieser Website, einschließlich Texte, Bilder und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder Verwendung einzelner Inhalte, insbesondere Bildmaterial, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.
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